Zur Hauptnavigation springen Zur Suche springen Zum Seiteninhalt springen Zum Footer springen

Afrika: Hat die Bundesregierung die richtigen Strategien?

Kompass 2024: Afrikapolitische Leitlinien der Bundesregierung sollten klar hervorheben, warum Entwicklungszusammenarbeit wichtig ist

Team Policy & External Relations

Dieser Artikel ist Teil des Berichts Kompass 2024, der von der Welthungerhilfe und terre des hommes herausgegeben wird.

Laut einem Bericht der Afrikanischen Entwicklungsbank stehen im Jahr 2024 elf afrikanische Länder auf der Liste der 20 weltweit am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften.21 Der Kontinent wird nach Asien die am zweitschnellsten wachsende Region bleiben. Mit einem Durchschnittsalter von 19 Jahren hat Afrika nach Angaben der Afrikanischen Union die jüngste Bevölkerung der Welt. Arbeitslosigkeit bleibt eine Herausforderung; doch könnten 34 Prozent der Jugendlichen bis 2040 einen Sekundar- oder Hochschulabschluss erreichen – 2010 waren es gerade einmal 18 Prozent. Der Bericht thematisiert auch die immensen natürlichen Ressourcen des Kontinents und die nicht unerheblichen inländischen Finanzressourcen.22 Damit kann Afrika auf ein beeindruckendes Entwicklungspotenzial verweisen.

Dennoch übersetzt sich dieses Potenzial noch längst nicht ausreichend in soziale Entwicklung. Nicht nur globale Krisen, auch die regionalen Krisenherde bremsen die nachhaltige Entwicklung vielerorts aus. Politisch sind die Länder sehr unterschiedlich aufgestellt. Zahlreiche Staaten haben sich zu Demokratien entwickelt, andere werden eher autokratisch regiert. Seit vielen Jahren zwingen Konflikte und Gewalt, aber auch Naturkatastrophen, Armut und Perspektivlosigkeit die Menschen zur Flucht. Heute befinden sich 33 der 45 Länder, die weltweit Nahrungsmittelhilfe benötigen, auf dem Kontinent.23 Von den 15 Ländern, die der „States of Fragility Report“24 der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) als extrem fragil einstuft, liegen 10 in Afrika.25 Und mit Äthiopien, Burkina Faso, der Demokratischen Republik Kongo, Mali, Niger, Somalia, Südsudan und Sudan spielen sich acht der derzeit zehn schlimmsten humanitären Krisen auf dem afrikanischen Kontinent ab (die zwei weiteren betreffen Gaza und Myanmar).

Umworbener Partner, entscheidende geopolitische Einflusszone

Laden Sie hier den Kompass 2024 als PDF-Datei herunter.

Das Narrativ vom bloßen „Krisenkontinent Afrika“ ist also nicht zu halten und muss zumindest um das des „Chancenkontinents“ erweitert werden. Und zunehmend auch um das eines attraktiven Partners, wenn es um Themen wie Fachkräftemangel, Energiewende und Klimaschutz geht, wie auch Entwicklungsministerin Svenja Schulze betont.26

Auch geopolitisch wächst die Bedeutung des Kontinents. China und Russland werben immer stärker um die Gunst der afrikanischen Länder, was die dortigen Staatschef*innen in ihrem Bestreben, sich wirtschaftlich und politisch von der westlichen Welt zu emanzipieren, durchaus zu nutzen wissen. Besonders Russland zielt durch die Präsenz von paramilitärischen Gruppen und Militärausbildern in der Region darauf ab, sich als ernst zu nehmender geostrategischer Akteur zu profilieren und seinen Einfluss auf Kosten des Westens auszudehnen.27

Nicht umsonst spricht der Beauftragte des Auswärtigen Amtes für Subsahara-Afrika und den Sahel, Christoph Retzlaff, mit Blick auf die Region von einem „globalen Systemwettbewerb“, in dem derjenige gewinnt, der „das beste Angebot machen kann.“28 Gleichzeitig wächst mit der steigenden Zahl demokratisch nicht legitimierter Regierungen einerseits und dem zunehmenden Einfluss islamistischer Milizen und anderer Terrororganisationen andererseits die Sorge um den Fortbestand stabiler Staaten – und damit um verlässliche Partnerschaften in der Region, aber auch um geopolitische Stabilität. Hinzu kommt die wachsende Unzufriedenheit vieler Länder mit der aktuellen Machtverteilung in internationalen Governance-Strukturen.

Vor diesem Hintergrund erscheint es angebracht, dass die Bundesregierung unter Federführung des Auswärtigen Amtes ihre afrikapolitischen Leitlinien (APL) überarbeitet. Diese Leitlinien sollen den strategischen Rahmen für alle anderen spezifischen Strategien und Konzepte der Bundesregierung abstecken, die Deutschlands Kooperation mit dem Kontinent umreißen. Es wäre folgerichtig, dass alle betroffenen Ministerien ihre eigenen bestehenden Leitlinien und Strategiepapiere im Hinblick auf das jeweilige Engagement in Afrika an die überarbeiteten APL anpassen.

Dies ist jedoch mit großen Herausforderungen verbunden. So wurden einige dieser Papiere bereits im vergangenen Jahr überarbeitet; zudem gibt es auch innerhalb der Ressorts bzw. für Teilregionen des Kontinents weitere Strategiepapiere mit unterschiedlichem Aktualisierungsstand.

Hinzu kommt, dass all diese Papiere nicht ausreichend auf bestehende afrikanische Strategien (wie Agenda 2063, Post-Malabo-Agenda, Science, Technology & Innovation Strategy 2024) eingehen. Hier sollten bestehende Gremien und Austauschformate genutzt werden, um den Dialog zu intensivieren. Nur so kann mehr Kohärenz zwischen deutschen Interessen, den APL sowie afrikanischen strategischen Konzepten hergestellt und so gemeinsam ein wirkungsvoller Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 geleistet werden.

Im Januar 2023 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seine neue Afrika-Strategie mit dem Titel „Gemeinsam mit Afrika Zukunft gestalten“ vorgelegt.29 Ebenfalls 2023 präsentierte das Ministerium seine Sahel-Plus-Initiative30, die neben den Sahelstaaten Mauretanien, Mali, Burkina Faso, Niger und Tschad auch die anliegenden Küstenstaaten Senegal, Côte d’Ivoire, Ghana, Togo und Benin umfasst. Nahezu zeitgleich hat die Bundesregierung, angetrieben unter anderem durch den Abzug der UN-Friedensmission MINUSMA aus Mali,31 ihr Strategiepapier für den Sahel (das mit dem Verweis auf sicherheitspolitische Bedenken allerdings nie der Öffentlichkeit vorgestellt wurde) „fortgeschrieben“.

Der starke Fokus der Strategie auf Niger als Ausweich-Standpunkt für deutsche/europäische Ausbildungsmaßnahmen und Sicherheitsinterventionen wurde allerdings bereits im Juli 2023 vom nigrischen Militärputsch überholt. Angesichts der sich permanent ändernden Macht- und Politikverhältnisse in den Sahelstaaten seit Juli 2023 (Austritt Malis, Burkina Fasos und Nigers aus der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS, Gründung der Allianz der Sahelstaaten) ist davon auszugehen, dass auch die anderen kurz zuvor überarbeiteten Konzepte und Strategien der Bundesregierung bereits wieder angepasst werden müssten.

Deutsche ODA 2012–2023 in Milliarden Euro, in konstanten Preisen von 2023, nach Auszahlung (2014–2017) und Anrechnung von Schenkungsäquivalenten (ab 2018); die Angaben für 2023 sind vorläufig. Quelle: OECD-DAC © Welthungerhilfe

Zeitgleich mit den APL werden gerade auch die Leitlinien der Bundesregierung zur zivilen Konfliktbearbeitung („Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern”) überarbeitet. Sie beziehen sich zwar nicht ausschließlich auf Afrika, haben aber natürlich eine hohe Relevanz für das deutsche Engagement in der Region.32 Die Leitlinien wurden 2017 in einem ausführlichen Prozess gemeinsam mit Vertreter*innen der deutschen Zivilgesellschaft und Forschungseinrichtungen erarbeitet. Sie stellen klar das Primat der Politik und damit der politischen Lösungen für Kriege und Konflikte in den Vordergrund.

Daraus leitete sich für die Bundesregierung unter anderem ein erhöhter Bedarf an ressortübergreifender Zusammenarbeit ab. Diesem wurde beispielsweise 2019 mit der Einrichtung des „Arbeitsstabes Sahel“ Rechnung getragen, in dem Vertreter*innen von BMZ, Auswärtigem Amt (AA) und Bundesverteidigungsministerium (BMVg) zusammengeschlossen sind. Zudem trifft sich zweimal jährlich eine ministerienübergreifende Arbeitsgruppe,33 um Kohärenz in der Politik gegenüber dem afrikanischen Kontinent herzustellen.

Allerdings bescheinigt eine 2022 erschienene Studie des Beirats Zivile Krisenprävention und Friedensförderung34 zu Mali und Niger der Bundesregierung mit Blick auf friedenspolitische Kohärenz sehr gemischte Ergebnisse. Sie kommt zu dem Schluss, dass die ressortübergreifende Zusammenarbeit zwar Fortschritte macht, aber noch nicht gut genug beziehungsweise nicht auf den richtigen Ebenen verankert ist. Der genannte Arbeitsstab kann beispielsweise allem Anschein nach trotz guten Willens die Spannungen zwischen dem AA und dem BMZ nicht überwinden.

Ein wichtiger Kritikpunkt der Studie ist, dass es selbst für Länder, in denen sich die Bundesregierung stark engagiert, keine gemeinsame Länderstrategie der Ressorts mit klarer Zielsetzung gibt.35 Gerade eine realistische, dem Gegenüber transparent kommunizierte Zielsetzung aber kann im Kontext von Umbrüchen und möglicherweise unterschiedlichen Wertvorstellungen der Verhandlungspartner für die Kontinuität und Unterstützung sorgen, die die Bevölkerung in den betroffenen Ländern benötigt.

Stattdessen zeichnet sich ab, dass sich Deutschland in seiner internationalen Zusammenarbeit angesichts der schwindenden demokratisch legitimierten Counterparts in den Ländern, der immer komplexer werdenden politischen Situation und der angespannten Sicherheitslage zunehmend auf multilateraler Ebene engagiert. Dies zeigt zum Beispiel die genannte Sahel-Plus-Initiative des BMZ, in der das Ministerium stark auf die Kooperation mit Organisationen wie Weltbank, Welternährungsprogramm (WFP) und UNICEF setzt. Ansätze, die auf der Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und lokalen Akteuren basieren, sind aber gleichermaßen wichtig. Sie zielen auf eine starke Zivilgesellschaft als Grundpfeiler für nachhaltige Entwicklung ab und dürfen daher nicht vernachlässigt werden.

Angesichts zahlreicher neuer Politikschwerpunkte der Bundesregierung (feministische EZ, wertebasierte Außenpolitik etc.), der sich ändernden politischen und finanziellen Rahmenbedingungen (weniger Mittel und zunehmender Rechtfertigungsdruck für EZ) und der Schwächung des internationalen Systems ist es umso wichtiger, die afrikapolitischen Leitlinien so zu gestalten, dass sie die Politikkohärenz gegenüber dem Kontinent fördern und somit eine klare Richtschnur für die Zusammenarbeit mit Afrika darstellen. Eine Afrikastrategie der gesamten Bundesregierung scheint geboten, um die Kohärenz der Strategien und Leitlinien der Ministerien sicherzustellen. Dabei ist eine enge Abstimmung mit den bestehenden strategischen Konzepten der Afrikanischen Union entscheidend, um das Profil Deutschlands als verlässlicher Partner zu stärken und eine wirksame Zusammenarbeit auf Augenhöhe zu gewährleisten. Dies gilt vor allem für krisengeschüttelte Regionen wie die Sahelzone.

Kinder in einem Flüchtlingscamp werden bei einer Verteilung mit Decken und Kanistern versorgt
Verteilung von Non-Food-Items wie Kanistern, Decken und Töpfen in einem Camp für Binnenvertriebene in Äthiopien. © Rommel/Welthungerhilfe

Sahelzone – Umbrüche mit schwerwiegenden Folgen

Fünf Staatsstreiche hat die Sahelzone in den vergangenen vier Jahren erlebt – zwei in Mali (2020 und 2021), zwei in Burkina Faso (2022) und einen in Niger (2023). Ein zentrales Argument der neuen Militärregierungen: Die demokratisch gewählten Regierungen und ihre westlichen Verbündeten hätten zu wenig getan, um die Bevölkerung vor der Ausbreitung islamistischer Kräfte in der Region zu schützen. Im Dreiländereck zwischen Mali, Burkina Faso und Niger hat sich die Sicherheitslage in den vergangenen Jahren drastisch verschlechtert und die Zentralregierungen haben die Kontrolle über Teile ihrer Staatsterritorien verloren; immer wieder wird die Region von islamistischem Terror heimgesucht.

Zugleich steht die Kritik im Raum, dass die nationalen Streitkräfte durch westliche Militär- und Sicherheitsinitiativen zwar trainiert, nicht aber mit den nötigen Waffen ausgestattet worden seien. Die Militärregierungen forcieren in erster Linie eine Abkehr von der ehemaligen Kolonialmacht Frankreich und suchen nach neuen Allianzen. Russland gilt dabei als neuer strategischer und militärischer Partner im Kampf gegen nicht-staatliche bewaffnete Gruppen.36 So hat das russische Verteidigungsministerium im Januar 2024 die Vereinbarung von engeren militärischen Beziehungen zwischen Niger und Russland bestätigt; Niger folgt mit seiner Hinwendung zu Russland seinen Nachbarn Mali und Burkina Faso.37

Viele Menschen im Sahel verknüpfen mit den militärisch geprägten Übergangsregierungen die Hoffnung auf einen grundlegenden Wandel, der zu einer Zurückdrängung des Terrors und der nachhaltigen Verbesserung ihrer Lebensumstände führt.38 Zudem sind die Umbrüche Ausdruck eines Strebens nach Emanzipation von westlichem Einfluss und des Ringens um mehr Souveränität und echter (politischer und wirtschaftlicher) Unabhängigkeit in einer neuen multipolaren Weltordnung.

Die Vorbehalte gegenüber Frankreich weiten sich auch auf weitere ehemalige Verbündete aus. Dadurch wird die Zusammenarbeit mit den Militärregierungen schwieriger, und westliche Akteure ziehen sich zunehmend aus dem Sahel zurück – oder werden des Landes verwiesen.39 Auch die Bundesregierung hat nach den Militärputschen ihre direkte bilaterale Zusammenarbeit mit Burkina Faso, Mali und Niger auf Regierungsebene eingestellt und angekündigt, sich bis auf Weiteres auf „regierungsfernes und bevölkerungsnahes Arbeiten“ zu konzentrieren. Damit will sie die schwierige Gratwanderung schaffen, wichtige Projekte weiterführen zu können, ohne (aus Sicht Deutschlands) nicht anerkannte Regierungen zu unterstützen oder den Anschein zu erwecken, dies zu tun. Zugleich verschlechtern sich die Arbeitsbedingungen für die verbleibenden „westlichen“ Akteure sowie für lokale und internationale Nichtregierungsorganisationen (NROs). Das zeigt sich zum Beispiel in Niger an den Vorschriften für Militäreskorten für internationale NROs und generell am erschwerten humanitären Zugang zu Betroffenen von Krisen, Konflikten und Vertreibungen.

All dies geschieht in einer Region, die seit Jahren von einem komplexen Zusammenspiel verschiedener Krisen geprägt ist: Hunger, Armut, mangelnde wirtschaftliche Entwicklung und fehlende Beschäftigungsperspektiven sowie wachsende Spannungen unter den verschiedenen Bevölkerungsgruppen – auch mit Blick auf die Nutzung natürlicher Ressourcen; instabile Regierungen und gewaltsame Konflikte, geschürt durch terroristische Bedrohung (seit dem Krieg im nördlichen Nachbarstaat Libyen und dem Sturz des dortigen Präsidenten Ghadhafi). Und nicht zuletzt die Folgen des Klimawandels, die dafür sorgen, dass Extremwetterereignisse wie Dürren und Starkregen zunehmen, was die landwirtschaftliche Produktion erschwert.

Die Vereinten Nationen schätzen für 2024, dass allein in den drei Ländern Mali, Niger und Burkina Faso 17 Millionen Menschen (und damit ca. 25 % der dortigen Bevölkerung) auf humanitäre Hilfe angewiesen sein werden.40 Diese Zahlen basieren allerdings auf neuen Berechnungsmethoden. Dadurch fallen sie deutlich niedriger aus, als dies nach früheren Berechnungsstandards der Fall wäre. Dies suggeriert einen gesunkenen Bedarf – was mit Blick auf die Tatsache, dass das Finanzierungsvolumen für humanitäre Zwecke ohnehin stets zu gering ist, zu kritisieren ist. Das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen berichtete Ende März 2024 von 3 Millionen Binnenvertriebenen, 1,3 Millionen Flüchtlingen und 900.000 Rückkehrer*innen in der Sahelregion.41

Menschenrechte in der erweiterten Sahel-Region. Ratifikationsstand der 18 UN-Menschenrechtsabkommen und Kinderrechtsverletzungen in bewaffneten Konflikten; Quelle: UN Office of the SRSG for Children and Armed Conflict 2022, UN Human Rights Office 2024. © Welthungerhilfe

Die Gemengelage aus chronischer Ernährungsunsicherheit, Gewalt42 und kleiner werdenden Handlungsspielräumen für die Zivilgesellschaft sowie prekärer wirtschaftlicher Situation und mangelnder Resilienz, verstärkt durch die Folgen des Klimawandels und der Corona-Pandemie, verschlechtert die Lebenssituation zahlreicher Menschen in der Region und verschlimmert den Hunger.

Generation ohne Zukunft?

Die Krisensituation hat auch einen gravierenden Einfluss auf die Lebensumstände und Perspektiven von Kindern und jungen Menschen. Mit einem Medianalter von 15,1 bzw. 16,3 und 16,5 Jahren zählen Niger, Mali und Tschad – und damit drei der fünf zentralen Sahelstaaten – weltweit zu den zehn Staaten mit der jüngsten Bevölkerung.43 2022 waren 74 Prozent der Gesamtbevölkerung dieser Länder jünger als 30 Jahre.44 Die Hälfte aller Kinder in der Sahelzone lebt in extremer Armut.45

Das höchste Risikopotenzial für Kinder ergibt sich aus der prekären Sicherheitslage. Die islamistisch motivierte Gewalt vermischt sich in einigen Regionen mit Bandenkriegen, Räuberei und interethnischen Konflikten. Das UN-Kinderhilfswerk UNICEF schätzt, dass es 2023 in Mali, Burkina Faso und Niger insgesamt zu 1.251 gewaltsamen Überfällen bewaffneter Gruppen kam.46 Die Gewalt führt dazu, dass immer mehr Menschen ihre Heimat verlassen und Familien mit ihren Kindern in nicht umkämpfte Gebiete fliehen müssen. Seit 2019 mussten allein in Mali, Burkina Faso und Niger 1,8 Millionen Kinder von ihrem Zuhause flüchten.47

Außerhalb der Hauptstädte dieser drei Länder ist die Situation vielerorts durch Attacken auf lebensnotwendige Infrastruktur gekennzeichnet. Nichtstaatliche bewaffnete Gruppen greifen mittlerweile rücksichtslos Dörfer, staatliche Institutionen, die Wasser- und Sanitärversorgung sowie Gesundheitseinrichtungen an.

Auch Schulen gelten als beliebte Zielscheibe.48 Zum einen sind Schulgebäude oftmals die einzigen größeren befestigten Gebäude und dienen somit als logistische Umschlagsorte der bewaffneten Gruppen. Zum anderen sind sie ein Symbol des aus Sicht terroristischer Gruppen verhassten Staates.49 Nach Angaben der UNO sowie privater Hilfsorganisationen sind bereits mehr als 13.200 Schulen in den Ländern des Sahels betroffen. In den vergangenen vier Jahren hat sich die Zahl der geschlossenen Schulen verdoppelt. Die Education in Emergencies Working Groups berichten, dass Zwangsschulschließungen die Bildung von 2,5 Millionen Kindern im Sahel gefährden.50 In der Region geht jedes zweite Kind im Grund- und Sekundarschulalter nicht zur Schule. Das sind fast doppelt so viele Kinder wie im Durchschnitt Subsahara-Afrikas.51

Da die Regierungen der Sahelstaaten insbesondere geflüchteten Kindern keinen ausreichenden Zugang zu Bildung ermöglichen (können), versuchen internationale Nichtregierungsorganisationen mit lokalen Partnerorganisationen, überbrückende Angebote zu schaffen. Die Organisation Faso – Action pour le Développement Communautaire (FDC)52, die mit terre des hommes (tdh) Deutschland in Burkina Faso Übergangsschulen für Geflüchtete errichtet, berichtete im Februar 2024, dass beispielsweise in der Region Centre-Nord des Landes inzwischen mehr geflüchtete als heimische Burkiner*innen leben. Nur ein Bruchteil der geflüchteten Kinder kann in die Übergangsschulen aufgenommen werden. Je länger die bewaffneten Konflikte andauern, desto länger bleibt Kindern und jungen Menschen das Recht auf Bildung verwehrt. Im Sahel droht somit eine Generation von Kindern ohne wirkliche Zukunftsperspektive heranzuwachsen.

Besonders schwere Formen von Kinderrechtsverletzungen dokumentiert

Die Vereinten Nationen tragen seit vielen Jahren Daten zu sechs besonders schweren Formen von Kinderrechtsverletzungen im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten zusammen: die Tötung oder Verstümmelung von Kindern, die Rekrutierung und der Einsatz von Kindern durch bewaffnete Gruppen, Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt, Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser, Entführung von Kindern und die Verweigerung des Zugangs zu humanitären Leistungen.

Für 2022 – das letzte Jahr, für das Daten vorliegen – berichteten die Vereinten Nationen von einer gravierenden Verschlechterung der Lage in der zentralen Sahelzone, insbesondere in Mali und Burkina Faso. In Burkina Faso nahm die Zahl der schweren Kinderrechtsverletzungen durch die zunehmende Aktivität bewaffneter Gruppen im Vergleich zum Vorjahr um 85 Prozent zu. Burkina Faso zählt zu den Ländern mit der höchsten Zahl an Kindesentführungen; dort und in Mali gibt es besonders viele Attacken auf Schulen und Krankenhäuser sowie Fälle der Verweigerung humanitären Zugangs. Mali gehört zudem zu den Ländern mit der höchsten Rate von Kindern, die für bewaffnete Gruppen rekrutiert wurden. In dem Land ist ein Anstieg bei fünf der sechs schweren Kinderrechtsverletzungen festzustellen.53

Kinder und Jugendliche gezielt unterstützen

Nach UNICEF-Schätzungen von 2023 sind in der Sahel-Region rund zehn Millionen Kinder und junge Menschen unter 18 Jahren – und damit mehr als doppelt so viele wie noch im Jahr 2020 – auf humanitäre Hilfe angewiesen.54 Dringend nötig ist auch psychologische Hilfe.55 Die tdh-Partnerorganisation Association Jeunesse Action Mali, die Bildungsangebote für junge Menschen in Flüchtlingslagern anbietet, berichtet, dass die jungen Menschen so schwer von den bewaffneten Konflikten und der Flucht traumatisiert sind, dass es ihnen schwerfällt, den Inhalten der Kurse zu folgen.

Um die Situation der jungen Menschen dauerhaft zu verbessern, sind Investitionen in Bildungsprojekte wichtig, die gleichzeitig als friedensfördernde Maßnahmen wirken. Langfristige finanzielle Unterstützung ist zudem notwendig, um geschlechts- und altersspezifische Programme bereitzustellen, die auf Überlebende von Gewalt ausgerichtet sind und zudem für die physische und psychische Genesung und die Wiedereingliederung von Opfern schwerer Kinderrechtsverletzungen sorgen.

Das Fehlen von Arbeitsplätzen und wirtschaftlichen Möglichkeiten wird von islamistischen Gruppierungen genutzt, um junge Menschen zu rekrutieren. Durch vermeintlich existenzsichernde Angebote werden insbesondere junge Männer so in eine Gewaltspirale hineingezogen. Neben der wirtschaftlichen Versorgung – die oft durch Plünderungen gewährleistet wird – erhalten sie in den Gruppen Anerkennung und fühlen sich zudem durch den Besitz von Waffen emanzipiert.56 Hinzu kommt, dass Teile der jungen Bevölkerung nicht glauben, dass die politischen Eliten sich für Veränderung und ausreichende Emanzipation von den ehemaligen Kolonialmächten einsetzen. Die Militärputschisten treffen deshalb bei vielen jungen Menschen auf Zustimmung. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sind – neben friedenssichernden Maßnahmen sowie solchen, die Identitätsstiftung und politische Emanzipation ermöglichen – Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven vonnöten. Noch immer bildet die karge Landwirtschaft für den Großteil der Bevölkerung in der Region die einzige mögliche Einkommensquelle. Daher ist es wichtig, Wertschöpfungsketten entlang des Agrar- und Ernährungssektors aufzubauen – mit entsprechenden Investitionen in die benötigte Infrastruktur, Ausbildung, Zugang zu Ressourcen etc. Dies ist auch unter humanitären Gesichtspunkten sinnvoll, da so der Grundstein dafür gelegt wird, akuter Mangelernährung nachhaltig entgegenzuwirken.

Eine Frau mit Ziegen an einem ausgetrockneten Wasserlauf, Somalia 2018
Somaliland: Eine Frau mit Ziegen an einem beinahe ausgetrockneten Wasserlauf. Anhaltende extreme Dürre raubt vielen Menschen in Afrika die Lebensgrundlage. © Petrus / Welthungerhilfe

Neue Konzepte für den Umgang mit Fragilität vonnöten

Nach Aussagen von Regierungsvertreter*innen soll das deutsche finanzielle Engagement in der Sahelregion trotz der Haushaltskürzungen nicht zurückgefahren werden.57 Das ist begrüßenswert. Denn gerade in LDCs und in fragilen Kontexten wie denen im Sahel darf Deutschland sein Engagement nicht einschränken. Entsteht der Eindruck, die Bevölkerungen würden für die Unterstützung ihrer Regierungen durch den Rückzug der internationalen Kooperation bestraft und mit der schwierigen humanitären Situation und prekären Sicherheitslage alleingelassen, besteht die Gefahr einer weiteren (geo-)politischen Zuspitzung.

Allerdings ist noch nicht klar, wie die Zusammenarbeit mit den Ländern vor dem Hintergrund der zunehmenden Zahl von Militärregierungen fortgeführt werden soll. Neue Konzepte beziehungsweise Instrumente sind nötig, die es vermeiden, nicht gewählte Regierungen zu legitimieren. Gleichzeitig müssen sie dafür sorgen, dass über Jahrzehnte aufgebaute Fortschritte und Partnerschaften der deutschen Kooperation in der Region nicht gefährdet werden. Der Einbeziehung der lokalen Zivilgesellschaft kommt hier – neben Allianzen mit anderen wichtigen panafrikanischen und regionalen Organisationen und Akteuren aus Wirtschaft und Politik – eine große Bedeutung zu.

Die 2017 aufgelegten afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung drückten viel Zuversicht aus, Fragilität durch EZ verringern zu können. Angesichts der aktuellen Entwicklungen sollten die Bemühungen aber dahin gehen, sinnvolle Strategien für den Umgang mit Fragilität zu entwickeln.

Deutschland braucht eine realistische und eindeutig formulierte Zielsetzung für Länder und Regionen, die von Fragilität betroffen sind. Das beinhaltet klar definierte, situationsangepasste und zugleich ressortübergreifend einheitlich verstandene Konzepte. Dies gilt beispielsweise mit Blick auf das Verständnis von Stabilisierung (für das AA die Abwesenheit von Konflikt durch die Garantie des staatlichen Gewaltmonopols, für das BMZ die Gewährleistung menschlicher Sicherheit, zum Beispiel in Bezug auf Nahrung, Gesundheit etc.), aber auch die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Planung und Umsetzung entwicklungspolitischer Vorhaben.

Die Bundesregierung hat, wie weiter oben angemerkt, ihre Absicht erklärt, sich in Burkina Faso, Mali und Niger auf „regierungsfernes und bevölkerungsnahes Arbeiten“ zu konzentrieren. Dies impliziert den Versuch, in Staaten mit von ihr nicht anerkannten Regierungen ohne offizielle Sichtbarkeit zumindest auf kommunaler Ebene bei zentralen Entwicklungsvorhaben weiterhin Unterstützung zu leisten. Die entscheidende Rolle von NROs und lokalen zivilgesellschaftlichen Initiativen als wirksame Akteure muss in diesem Zusammenhang mehr Beachtung erhalten. Dies wurde auch in einem Konsultationsprozess des Auswärtigen Amtes als hier federführendem Ministerium mit Vertreter*innen der deutschen und afrikanischen Zivilgesellschaft zu den Ideen für die afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung gefordert, der in der ersten Jahreshälfte stattgefunden hat. Durch die Zusammenarbeit mit lokalen zivilgesellschaftlichen Partnerorganisationen und ihre langjährige, sichtbar erfolgreiche Arbeit vor Ort genießen viele deutsche NROs in fragilen Ländern Ansehen und Vertrauen.

Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft stärken

Nichtregierungsorganisationen können die Menschen auch in akuten Krisen weiter unterstützen; sie haben Strategien entwickelt, mit Fragilität und immer wieder aufflammenden Krisenherden umzugehen. Als neutrale, eng mit den lokalen Gemeinden vernetzte Akteure können sie gerade in fragilen Kontexten auf lokaler oder subnationaler Ebene oft mehr erreichen, als auf den ersten Blick möglich erscheint – dank langjähriger Partnerschaften und kontinuierlicher Arbeit, der Einbeziehung und Stärkung von lokalen Akteuren und Betroffenen sowie ihrer Flexibilität und der Möglichkeit, Maßnahmen kurzfristig anzupassen. Komplexe und umfassende Risikomanagementsysteme spielen dabei ebenfalls eine wichtige Rolle.

Humanitäre Hilfsorganisationen können aufgrund ihrer Neutralitäts- und Unparteilichkeitsprinzipien auch in komplexen Konfliktsituationen Zugang zu hilfsbedürftigen Menschen aushandeln. In Fällen der Doppelmandatierung von NROs (EZ und humanitäre Hilfe) ermöglicht dies eine umfassende Krisenbearbeitung, angefangen bei der Nothilfe über den Wiederaufbau kritischer Infrastruktur bis hin zur langfristigen Resilienz-Stärkung.

Gerade die vorausschauende humanitäre Hilfe, bei der es darum geht, Krisen vorherzusehen und Menschen und Gemeinschaften im Vorhinein zu unterstützen, um katastrophale Auswirkungen zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren, birgt hier großes Potenzial und sollte weiter ausgebaut werden.

Auch in der Entwicklung von Konfliktlösungsmechanismen und der Stärkung der demokratischen und inklusiven Teilhabe, besonders von Frauen und jungen Menschen, sollte die Bundesregierung noch stärker auf die Zusammenarbeit mit lokalen und internationalen zivilgesellschaftlichen Organisationen setzen. Nur so kann langfristig die Kohärenz zwischen den Bedürfnissen der Menschen vor Ort und der deutschen internationalen Kooperation gewährleistet werden.

Das BMZ hat im Mai 2024 seine neue Zivilgesellschaftsstrategie präsentiert und betont darin die Absicht, „im Austausch mit der Zivilgesellschaft und anderen Geber*innen die Förderung der Zivilgesellschaft im Globalen Süden mit neuen Ansätzen ausbauen und pilotieren“ zu wollen – „bevorzugt über internationale Fonds, die Zugang zu Finanzierung ermöglichen.“ Eine „direktere“ Förderung lokaler Akteure wird dabei als ein ergänzender Ansatz zu den bereits bewährten Fördermöglichkeiten angesehen. Damit sollen die verwaltungstechnischen Herausforderungen umgangen werden, die bisher eine solche Förderung erschweren. Dies gilt zum Beispiel für das Zuwendungsrecht, das vorgibt, wie Verträge vergeben werden können und welche Anforderungen Zuwendungsempfänger erfüllen müssen, etwa bei der Organisationsstruktur. In der Praxis sind die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren stark eingeschränkt und können ohne eine Anpassung der Vorgaben kaum genutzt werden.

Nexus-Ansatz ausbauen und Finanzierung flexibler gestalten

Die Bundesregierung nutzt seit vielen Jahren die Möglichkeit, Maßnahmen im sogenannten Humanitarian-Development-Peace-(HDP-)Nexus, also im Zusammenspiel von humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung, durchzuführen. Hierfür kommen unter anderem die Fördertitel der humanitären Hilfe (AA) und der Übergangshilfe (BMZ) zum Einsatz. Beide Titel werden im Wissen genutzt, dass sich in den fragilen Kontexten vor Ort Nothilfesituationen und Optionen für längerfristige Strukturbildung immer wieder berühren und dass es Fort- und Rückschritte gibt. Um den HDP-Nexus zu operationalisieren und das ressortgemeinsame Vorgehen zu stärken, haben die beiden Ministerien für Vorhaben mit Nichtregierungsorganisationen den sogenannten Nexus-Chapeau-Ansatz entwickelt. Er soll dabei helfen, Projekte aus verschiedenen Titeln in einer Region zusammen zu bearbeiten, ohne dass es Dopplungen gibt oder aber die Titeltreue verloren geht.

Außerdem ist in den vergangenen Jahren zu beobachten, dass das Instrumentarium zur Arbeit in fragilen Kontexten behutsam erweitert wird. Beispiele dafür sind die G5-Sahel-Fazilität des BMZ58 und die von der KfW Entwicklungsbank im Auftrag des Auswärtigen Amtes eingerichtete PATRIP Foundation.59 Ziel beider Einrichtungen ist es, über die wirtschaftliche und soziale Entwicklung die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort zu verbessern und zur Stabilisierung in der jeweiligen Region beizutragen. Die PATRIP Foundation etwa unterstützt unter anderem ein von der Welthungerhilfe mit dem lokalen Partner International Charity Public Organization JOVID implementiertes Projekt zum Auf- und Ausbau von Berufsausbildungszentren speziell für Frauen im afghanisch-tadschikischen Grenzgebiet in der Region Ishkashim. Bei den durch die Stiftungen geförderten Maßnahmen spielt die Einbindung lokaler zivilgesellschaftlicher Organisationen eine entscheidende Rolle, sei es als Partnerorganisationen in den klassischen Fördertiteln oder auch direkt.

Auch kann die Bundesregierung, wenn sie in fragilen Kontexten über UN-Organisationen oder über die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Unterstützung leistet, die Zusammenarbeit mit lokalen und internationalen NROs stärker fördern und so auch zu sonst schwer erreichbaren Gemeinden und Gruppen Zugang erhalten. Je stärker diese Organisationen ermuntert werden, die ihnen zur Verfügung stehenden Spielräume zu nutzen und zum Beispiel mehrjährige Finanzierungen auch an die Partnerorganisationen weiterzugeben, desto verlässlicher kann die Unterstützung vor Ort ausgestaltet werden.

Die verschiedenen Initiativen begrüßen wir, sehen aber auch die Notwendigkeit, die Spielräume für eine Flexibilisierung der Förderung zu erweitern. So sollte die programmbasierte Förderung mit der Möglichkeit, Mittel bei Bedarf ohne größeren Umwidmungsaufwand zwischen Ländern zu verschieben, beibehalten und ausgebaut werden.

Dieser Weg wird in der humanitären Hilfe seit einigen Jahren erfolgreich eingeschlagen. Weiterhin eröffnet dieser Ansatz die Möglichkeit, Mittel, die in einem Land im Haushaltsjahr aus verschiedenen Gründen nicht verausgabt werden können, in ein anderes Land zu transferieren, statt sie dem Zuwendungsgeber zurückgeben zu müssen.

Um in fragilen Kontexten arbeitsfähig zu bleiben, müssen Organisationen in der Lage sein, Mittel an Projektpartner*innen, eigene Büros und Lieferant*innen weiterzuleiten. Die Auflagen hinsichtlich der Vermeidung von Transfers an terroristische und mit Sanktionen belegte Personen und Organisationen sind zu Recht hoch. Umsetzungspartner*innen wenden detaillierte Prüfverfahren an, um größtmögliche Vorsicht walten zu lassen. Sie brauchen hier Vertrauen und Flexibilität in der Nutzung verschiedenster Optionen. Projektabbrüche aufgrund von versperrten Mitteltransferwegen und der Entlassung von Personal bei lokalen und internationalen Partnerorganisationen signalisieren in den Partnerländern das Gegenteil von Verlässlichkeit und Vertrauen. Internationale Nichtregierungsorganisationen haben starke Prüfmechanismen entwickelt und kennen die lokalen Partnerorganisationen, ihre Kapazitäten und Prozesse oft seit Jahren. Dadurch können sie Transparenz und Rechenschaftslegung gewährleisten.

Zusammenarbeit in fragilen Kontexten zu fördern ist auch eine bewusste Entscheidung, die sich aus dem humanitären Imperativ ableitet. Sowohl lokale als auch international tätige deutsche Organisationen brauchen hier nicht nur das Vertrauen der Bundesregierung in ihre Arbeit und Prozesse, sondern auch die Bereitschaft, bestehende Risiken, die nicht vollumfänglich eingehegt werden können, angemessen zu teilen und entsprechende Kosten zu übernehmen.60

Frauen organisieren verschiedene Getreidesorten in Schüsseln
Niger: Frauen mit einer vielfältigen Auswahl von Getreidesorten. © Waouh/Welthungerhilfe

Menschenrechtskonzept als Leitlinie

Die Ausrichtung der Zusammenarbeit mit den Sahel-Ländern sollte sich – wie die deutsche EZ generell – am Menschenrechtskonzept des Bundesentwicklungsministeriums orientieren, das der Öffentlichkeit im Dezember 2023 in aktualisierter Fassung vorgelegt wurde. Das Konzept ist maßgeblich von der umfassenden Evaluierung „Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik“61 inspiriert, deren Ergebnisse 2021 publiziert wurden. Die Evaluierung zeigt auf, in welchen Handlungsfeldern die Umsetzung des BMZ-Menschenrechtsansatzes verbessert werden sollte. Wie das in der Praxis aussehen könnte, lässt sich anhand des BMZ-Engagements im Sahel gut erläutern.

In den meisten Ländern der Sahelzone ist die Menschenrechtslage schwierig bis prekär. Mit dem Ende der Friedensmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA), den zuvor genannten Militärputschen und den weiterhin verbreiteten Aktivitäten dschihadistischer Gruppierungen bildet schon die kritische Sicherheitslage einen Nährboden für humanitäre Notlagen und Menschenrechtsverletzungen.

Hinzu kommen Verletzungen von Rechten wie des Rechts auf angemessene Nahrung, auf Wasser und Sanitärversorgung sowie auf Gesundheit und Bildung, um nur einige gewichtige Missstände zu nennen. Für Millionen Geflüchtete und intern Vertriebene sind die Lebensbedingungen noch schwieriger als für die ansässige Bevölkerung.

Vor diesem Hintergrund sollte sich eine Entwicklungspolitik in der Sahelzone62 am gesamten Spektrum der politischen, bürgerlichen, wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte orientieren.

Folgende Informationen zu den Rahmenbedingungen sollte das BMZ besonders berücksichtigen:

Menschenrechtliche Datenlage als Basis nutzen

Alle Länder der Region haben zahlreiche UN-Menschenrechtsabkommen ratifiziert63 und werden deshalb von den zuständigen UN-Gremien beobachtet. Zudem wurden über das periodische Überprüfungsverfahren des UN-Menschenrechtsrates seit 2021 zu jedem Schwerpunktland des BMZ in der Region Empfehlungen entwickelt. Seit 2013 gibt es einen unabhängigen Experten (independent expert) des UN-Menschenrechtsrates für Mali, der zahlreiche Themen von politischen Rechten über Sicherheitsfragen bis zu sozialen und wirtschaftlichen Rechten abdeckt. Und seit 2017 haben Interaktionen aller menschenrechtlichen Vertragsorgane mit BMZ-Schwerpunktländern im Sahel stattgefunden. Allein im Jahr 2023 hat sich unter anderem der UN-Ausschuss gegen Folter mit Äthiopien befasst, der Frauenrechtsausschuss mit Mauretanien, der Ausschuss gegen Rassendiskriminierung mit Niger und Nigeria und der Ausschuss für Wirtschafts- und Sozialrechte mit dem Tschad.64

Darüber hinaus verfügen sieben der dreizehn bilateralen Partnerländer des BMZ (Äthiopien, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal und Tschad) über eine nationale Menschenrechtsinstitution65 und damit über relevante Informationen über die Menschenrechtslage. All diese genannten Quellen eignen sich hervorragend für die Vorbereitung, Begleitung und Qualitätssicherung etwa von Projektkonzepten, Strategien oder Politikdialogen.

Menschenrechtsansatz mainstreamen

Das Menschenrechtskonzept des BMZ empfiehlt die „Berücksichtigung“ von Menschenrechten, Geschlechtergleichstellung und Inklusion in allen Strategien. Eine kritische Durchsicht der Afrika-Strategie des BMZ vom Januar 2023 zeigt, dass der Begriff der Menschenrechte zwar immer wieder aufgegriffen wird; von einer grundsätzlichen Verankerung des Menschenrechtsansatzes kann jedoch nicht die Rede sein. In keinem der Schwerpunktkapitel der Strategie werden die Prioritäten und Ansätze des BMZ auch menschenrechtlich begründet.

Beispiel „Just Transition“: Bis auf einen Hinweis bei den Lieferketten ist das Kapitel nicht menschenrechtlich ausbuchstabiert. Eine verpasste Gelegenheit, Klima- und Menschenrechtsschutz zusammenzudenken und dabei die Rechte auf Nahrung, auf Wasser und auf Wohnen in den Mittelpunkt zu stellen. Im Kapitel „Feministische EZ und Geschlechtergerechtigkeit“ wird etwas deutlicher auf Rechte Bezug genommen, etwa den Schutz von Frauen vor Gewalt sowie sexuelle und reproduktive Rechte.

Im Kapitel „Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Menschenrechte und gute Regierungsführung“ schließlich werden Kinder- und Frauenrechte sowie einige weitere spezifische Diskriminierungsthemen benannt. Dies sind relevante Themen, doch gerade die ausdrückliche Benennung von wirtschaftlichen und sozialen Rechten als Grundpfeiler der Existenzsicherung würden hier – jedenfalls auf die Sahelzone bezogen – zu dem Eindruck beitragen, dass dringende Anliegen der Zivilbevölkerung erkannt und ernst genommen werden.

Menschenrechte müssen nicht immer als Begründung für strategische Prioritäten dienen. Aber als roter Faden für die Afrika-Strategie hätten sie sich angeboten. Das hätte den Vorteil, einfach und konsistent zu sein. Zudem wäre der damit hergestellte Bezug zu den relevanten globalen Menschenrechtsabkommen eine Klammer, die den afrikanischen und den europäischen Kontinent verbindet und eine gemeinsame Wertegrundlage bildet.

Die afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung bieten eine Möglichkeit, das Mainstreaming von Menschenrechten auf übergeordneter Ebene nachzuholen. Dies sollte allerdings nicht auf einseitige Belehrungen und Ansätze hinauslaufen, sondern erfordert gerade auch vonseiten der Geber eine selbstkritische Haltung, die die eigene menschenrechtliche Verantwortung anerkennt und Widersprüche (z. B. Klimawandel, ungerechte Rohstoff- und Handelspolitik, koloniales Erbe) thematisiert.

Teilhabe sicherstellen

Teilhabe ist ein wesentlicher Grundsatz des internationalen Menschenrechtsschutzes; darüber hinaus wird sie im aktuellen Menschenrechtskonzept des BMZ als Priorität genannt. Hier besteht in der Sahelzone – wie in vielen anderen Weltregionen – eine Diskrepanz zwischen Prioritäten aus deutscher/europäischer Sicht, aus der Sicht amtierender Regierungen und aus der Sicht der Bevölkerung, die von den Maßnahmen profitieren soll.

Aus menschenrechtlicher Perspektive muss gerade in dieser Situation der Grundsatz der Teilhabe der Bevölkerung an Entscheidungen in den Mittelpunkt gerückt werden, selbst wenn die dabei zutage geförderten Vorstellungen nicht den eigenen entsprechen.

Dies gilt vor allem auch für die Interessen der jungen Menschen, die sich von ihren Regierungen – wie im Falle der genannten Sahel-Länder aufgezeigt – oft nicht ausreichend vertreten fühlen und möglicherweise eine andere Sicht auf die Lösung von Konflikten haben. Damit stellt sich zusätzlich die Frage, welche Verfahren geeignet sind, diese Teilhabe sicherzustellen.

Als Bundesministerium ist das BMZ grundsätzlich Partner der Regierungsinstitutionen in den Partnerländern. Was aber, wenn diese Regierungen – wie in einigen vorliegenden Fällen – als Vertretung ihrer Bevölkerung nicht glaubwürdig erscheinen? Welche Möglichkeiten hat die deutsche EZ, Informationen über menschenrechtliche Schwierigkeiten, einflussreiche Akteure und vielversprechende Optionen zu ermitteln? Transparenz in der politischen Einschätzung, ernsthafte Schritte zur Ermittlung von menschenrechtlichen Prioritäten aus Sicht der Bevölkerung (die oft genug noch in zahlreiche Gruppierungen zerfällt) und die glaubhafte Unterstützung wichtiger nationaler (oder lokaler) Initiativen sind zugegebenermaßen nicht leicht umzusetzen. Sie sind aber Voraussetzung für eine relevante und glaubwürdige Menschenrechtspolitik, die sich in Politikdialogen, im Mainstreaming und in fokussierten Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit zeigt.

Frau auf einem Feld, auf dem Hülsenfrüchte wachsen
Anbau von Hülsenfrüchten in Burkina Faso: Kleinbäuerinnen lernen in einem Projekt, ihren Gemüseanbau vielseitiger zu gestalten, mehr zu ernten, besser zu konservieren und zu lagern und über neu geschaffene Netzwerke Zugang zu Märkten zu erhalten. © Welthungerhilfe

Recht auf Nahrung und ländliche Entwicklung stärker in den Leitlinien verankern

In Burkina Faso, Mali, Niger, Mauretanien und dem Tschad sind 10,8 Millionen Menschen von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen.66 Der Sahel ist die ärmste Region in Subsahara-Afrika. Was nicht bedeutet, dass für die anderen Länder Entwarnung gegeben werden kann. Denn in Afrika südlich der Sahara ist der Anteil der Kinder, die an Unterernährung leiden, weltweit am höchsten – wenngleich die höchsten absoluten Zahlen in Südasien zu verzeichnen sind. Auch die Kindersterblichkeitsrate ist in Subsahara-Afrika am höchsten.

Seit 2015 hat sich die Ernährungssituation in der Region nicht verbessert, wie aus dem Welthungerindex (WHI) ersichtlich wird.67 Das Ziel, bis 2030 „Zero Hunger“ zu erreichen, ist damit in vielen Ländern des Kontinents wieder weiter in die Ferne gerückt.68 Beobachter*innen gehen davon aus, dass im Oktober dieses Jahres allein in afrikanischen Ländern 204 Millionen Menschen auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen sein werden.69

Für große Bevölkerungsteile auf dem Kontinent bleibt das Menschenrecht auf angemessene Nahrung also unerfüllt. Frauen, Jugendliche und andere vulnerable Gruppen sind hiervon besonders betroffen. Die Pro-Kopf-Produktion im afrikanischen Agrarsektor bleibt im weltweiten Vergleich weiterhin Schlusslicht, die landwirtschaftliche Produktivität von Frauen liegt aufgrund geschlechtsspezifischer Unterschiede in der (Aus-)Bildung und beim Zugang zu Ressourcen und Technologie um 24 Prozent unter dem Wert von Männern.70 Das Schließen dieser Lücke würde einen wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherung leisten.

Deutsche ODA an Sahelländer im Jahr 2022. Bilaterale ODA, ohne Berücksichtigung von ODA für Mehrländerprojekte und überregionale Projekte; in Millionen Euro, in konstanten Preisen von 2023; Quelle: OECD-DAC (CRS). © Welthungerhilfe

Wie in zahlreichen anderen Regionen Afrikas besteht auch in der Sahelregion großes Potenzial, Hunger und Mangelernährung durch gezielte Maßnahmen zur Stärkung der landwirtschaftlichen Produktion zu beseitigen.71 In diesen Ländern fließt jedoch nur ein geringer Teil der deutschen ODA in Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, ein großer Teil hingegen in die Nahrungsmittelhilfe. Dabei würde es gerade die Förderung von Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung ermöglichen, den Bedarf an Nahrungsmittelhilfe zu reduzieren. Dies wäre sowohl aus humanitärer als auch aus ökonomischer Sicht zu begrüßen.

Angesichts dieser Zahlen und der schlechten Prognosen (siehe unter anderem Welthunger-Index) müssen die Themen Recht auf Nahrung, Ernährungssicherung, Ausbau und Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme sowie nachhaltige ländliche und landwirtschaftliche Entwicklung in den afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung mehr Aufmerksamkeit erhalten.

Ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung sind auch für die Resilienz in fragilen Kontexten zentral. Ernährungssysteme sind anfällig für die Klimakrise und Naturkatastrophen, für Pandemien und Kriege. Hunger und Armut in ländlichen Gebieten treiben junge Menschen in die Arme von bewaffneten Gruppen. Flucht und Vertreibung führen dazu, dass Bauern und Bäuerinnen ihre Felder nicht mehr bestellen können. Mangelnder Zugang zu Ressourcen wie Ackerflächen, Weideland und Wasser schürt Konflikte.

Hunger und Konflikte gehören daher immer zusammengedacht; Ernährungssicherung trägt zum Frieden bei und umgekehrt. Dieser Zusammenhang darf nicht aus dem Blick geraten. Der Schaffung von Resilienz mit Blick auf den Klimawandel und gewaltsame Konflikte sollte in den afrikapolitischen Leitlinien daher eine Schlüsselrolle zukommen.

Für die Zusammenarbeit mit der Sahelregion bedeutet dies konkret, dass die Agrar- und Ernährungswirtschaft unterstützt werden muss. Dabei sollten die Entwicklung von verarmten kleinstbäuerlichen Haushalten hin zu sozial, ökologisch und wirtschaftlich tragfähigen landwirtschaftlichen (Familien-)Betrieben und die Schaffung von Einkommensmöglichkeiten im ländlichen Raum Priorität haben, beispielsweise über die Förderung der Weiterverarbeitung von landwirtschaftlichen (Roh-)Produkten. Investitionen in moderne Produktionstechniken, die es Landwirt*innen und Tierhalter*innen erlauben, effizient und ressourcenschonend zu wirtschaften, sind ebenso vonnöten wie Investitionen in die Verarbeitung, Lagerung und Kühlung sowie den Transport und die Vermarktung von Produkten.

Dringend notwendig sind zudem Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Stärkung von Klimaresilienz, beispielsweise durch die Förderung kleinbäuerlicher Bewässerungsinitiativen oder die Unterstützung regionaler Vorhaben wie der Great Green Wall Initiative, die sich zum Ziel gesetzt hat, durch Aufforstung und Wiederherstellung degradierter Böden in der Sahelzone und Sahara bis 2030 250 Millionen Tonnen Kohlendioxid zu speichern und 10 Millionen Arbeitsplätze zu schaffen.72

Die Förderung von Ausbildungsinitiativen – wie des „Skill Up!“-Programms der Welthungerhilfe, das aktuell in elf Ländern aktiv ist, darunter in Mali – sollte ebenso Priorität haben wie die Stärkung lokaler Wirtschaftskreisläufe und die Unterstützung von Kleinunternehmen. Ebenso wichtig sind die Prävention und Überwindung von Konflikten und die Verbesserung der Gesundheitsversorgung.

Schon bevor die Putsche in der Region zur Einstellung der staatlichen EZ führten, zeichnete sich der zunehmende Bedarf an humanitärer Hilfe ab. Gerade fragile Kontexte brauchen jedoch langfristige Entwicklungsprogramme und Zielsetzungen, um die kritische Infrastruktur wie Schulen, Gesundheitseinrichtungen und Energie- und Wasserversorgung zu stärken, die Nahrungsmittelproduktion zu sichern, soziale Sicherungssysteme aufzubauen, die Widerstandsfähigkeit der Bevölkerung zu erhöhen und schlimmeren Krisen vorzubeugen. In einem solch gefestigteren Umfeld können sich zivilgesellschaftliche Strukturen und Organisationen im ländlichen Raum (weiter-)entwickeln und festigen. Ihr langfristiges politisch-strategisches Engagement sorgt wiederum vor Ort für eine gewisse Stabilität.

In den afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung sollte klar hervorgehoben werden, warum Entwicklungszusammenarbeit wichtig ist, was sie bisher geleistet hat und was sie in Zukunft leisten kann. Denn so nachvollziehbar das Einstellen der bilateralen Zusammenarbeit und damit das Einfrieren öffentlicher Gelder – über deren Verwendung Rechenschaft abgelegt werden muss – angesichts von Militärputschen und undemokratischen Machtübernahmen auch ist: Für die Bevölkerung vor Ort ist dieser Schritt fatal.

Zudem nimmt er den Geberländern die Chance, mit den Regierungen im konstruktiven Dialog zu bleiben. Das Aussetzen der Entwicklungszusammenarbeit sollte, wenn überhaupt, das allerletzte Druckmittel sein, nicht das erste.

Weitere Inhalte des Kompass 2024:

Entwicklungspolitische Empfehlungen an die Bundesregierung

Die Welthungerhilfe und terre des hommes haben entwicklungspolitische Empfehlungen an die deutsche Bundesregierung formuliert.

Mehr erfahren
Entwicklungs­finanzierung – Gefährliche Einschnitte

Kürzungen im Bereich der Entwicklungsfinanzierung sind falsch: ODA-Analyse aus dem Bericht „Kompass 2024“

Mehr erfahren
Kompass 2024: Wirklichkeit der deutschen Entwicklungspolitik

Herausgegeben von Deutsche Welthungerhilfe e.V. & terre des hommes Deutschland e.V.

Mehr erfahren

Fußnoten 21-39

21 African Development Bank Group (2024): Africa’s Macroeconomic Performance and Outlook. Verfügbar unter: www.afdb.org/en/documents/africas-macroeconomic-performance-and-outlook-january-2024 (letzter Zugriff: 31.05.2024).

22 African Development Bank Group (2024): Africa’s Macroeconomic Performance and Outlook. Verfügbar unter: www.afdb.org/en/documents/africas-macroeconomic-performance-and-outlook-january-2024 (letzter Zugriff: 31.05.2024).

23 FAO (2024): Crop Prospects and Food Situation. Triannual Global Report. Available at: https://openknowledge.fao.org/server/api/core/bitstreams/8ce51384-f3d4-4598-8c57-bb38cfd5b06e/content (letzter Zugriff: 31.05.2024).

24 OECD (2022): States of fragility report. Available at: https://www.oecd.org/dac/states-of-fragility-fa5a6770-en.htm.

25 International Crisis Group; https://www.crisisgroup.org.

26 Zeit Online (31.01.2024): Warum geben wir Geld dafür aus? Verfügbar unter: www.zeit.de/2024/06/svenja-schulze-entwicklungshilfe-geld-feministische-politik (letzter Zugriff: 31.05.2023).

27 Mohamedou, Kemal (2024): The Wagner Group, Russia’s Foreign Policy and Sub-Saharan Africa. Geneva Paper 32/24. Verfügbar unter: dam.gcsp.ch/files/doc/geneva-paper-32-2024.

28 Megatrends Afrika (25.09.2023): „Make the Better Offer! Das ist der Schlüssel“. Verfügbar unter: www.megatrends-afrika.de/publikation/mta-joint-futures-02-interview-mit-botschafter-christoph-retzlaff.

29 BMZ (2023): Gemeinsam mit Afrika Zukunft gestalten. Die Afrika-Strategie des BMZ. Verfügbar unter: www.bmz.de/resource/blob/137600/bmz-afrika-strategie-de.pdf.

30 BMZ: Die Sahel-Plus-Initiative des BMZ. Verfügbar unter: www.bmz.de/de/themen/sahel-plus-initiative (letzter Zugriff: 31.05.2024).

31 Deutsche Welle (05.07.23): MINUSMA-Einsatz in Mali – ein Desaster mit Ansage. Verfügbar unter: www.dw.com/de/minusma-einsatz-in-mali-ein-desaster-mit-ansage/a-66108629.

32 Auswärtiges Amt (2021): Umsetzung der Leitlinien der Bundesregierung: Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern. Verfügbar unter: www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/krisenpraevention/leitlinienkrisen/217444 (letzter Zugriff: 31.05.2024).

33 In der Arbeitsgruppe vertreten sind AA, BMZ, BMWK, BMF, BMEL und BMG.

34 Beirat Zivile Krisenprävention und Friedensförderung; https://beirat-zivile-krisenpraevention.org.

35 Der Beirat der Bundesregierung Zivile Krisenprävention und Friedensförderung (2022): Friedenspolitische Kohärenz im deutschen Regierungshandeln. Lehren aus Mali und Niger. Verfügbar unter: beirat-zivile-krisenpraevention.org/publikation/friedenspolitische-kohaerenz-im-deutschen-regierungshandeln.

36 Escher, Manuel (2023). Terror, Uran und Migration – wieso der Westen sich so für den Niger interessiert. Der Standard. Verfügbar unter: www.derstandard.de/story/3000000182186/terror-uran-und-migration-wieso-der-westen-sich-so-fuer-den-niger-interessiert (letzter Zugriff: 25.03.24). Schwikowski, Martina et al.: (2024). Wie Russland sich in Afrika militärisch neu aufstellt. Deutsche Welle. Verfügbar unter: www.dw.com/de/wie-russland-sich-in-afrika-milit%C3%A4risch-neu-aufstellt/a-68159348 (letzter Zugriff: 25.03.24). Senior Study Group for the Sahel (2024): Final Report and Recommendations. Verfügbar unter: www.usip.org/sites/default/files/202401019_Senior_Study_Group_For_The_Sahel_Final_Report.pdf.

37 Parens, Rafael et al. (05.04.2024): Niger’s Pivot to Moscow: What’s Next for Engagement in Africa? Verfügbar unter: www.fpri.org/article/2024/04/nigers-pivot-to-moscow-whats-next-for-us-engagement-in-africa (letzter Zugriff: 30.05.24).

38 Rühl, Bettina (2024): Überleben im Sahel wird schwieriger. In: Krise und Hoffnung – Menschenrechte im Sahel, pp. 12–15. Verfügbar unter: www.amnesty.de/journal/2024/krise-und-hoffnung-menschenrechte-im-sahel (letzter Zugriff: 25.03.24). Parbey, Celia (2023): Warum junge Westafrikaner prorussisch sind. (Die Zeit, Ed). Verfügbar unter: https://www.zeit.de/zett/2023-08/russland-afrika-ukraine-krieg-frankreich-kolonialismus (letzter Zugriff: 25.03.24).

39 Heindrichs, T. (2024). Luxembourg not to renew ties with Mali, Burkina Faso, Niger. (Luxembourg Times, Ed.). Verfügbar unter: www.luxtimes.lu/luxembourg/luxembourg-not-to-renew-ties-with-mali-burkina-faso-niger/8085028.html (letzter Zugriff: 25.03.2024). Ostiller, Nate (2024). Sweden to withdraw aid to Mali over stance toward Russia. Verfügbar unter: https://news.yahoo.com/sweden-withdraw-aid-mali-over-141247976.html (letzter Zugriff: 25.03.2024). Aljazeera (2022): Thousands in Mali celebrate expulsion of French ambassador. Verfügbar unter: www.aljazeera.com/news/2022/2/5/thousands-in-mali-celebrate-expulsion-of-french-ambassador (letzter Zugriff: 25.03.2024).

Fußnoten 40-58

40 UN OCHA (2024): Global Humanitarian Overview 2024, February Update; Verfügbar unter: www.unocha.org/publications/report/world/global-humanitarian-overview-2024-february-update-snapshot-29-february-2024 (letzter Zugriff: 25.03.2024).

41 UNHCR: Sahel Crisis. Verfügbar unter: https://data.unhcr.org/en/situations/sahelcrisis (letzter Zugriff: 31.05.2024).

42 International Committee of the Red Cross (2020): When rain turns to dust – Understanding and responding to the combined impact of armed conflicts and the climate and environment crisis on people’s lives. Verfügbar unter: www.anticipation-hub.org/Documents/Reports/When_rain_turns_to_dust_Understanding_and_responding_to_the_combined_impact_of_armed_conflicts_and_the_climate_and_environment_crisis_on_people%E2%80%99s_lives_by_ICRC.pdf (letzter Zugriff: 25.03.24). UNICEF (2023): Central Sahel: Burkina Faso, Mali and Niger – Child Rights and Humanitarian Dashboard (January – December 2023). Verfügbar unter: reliefweb.int/report/burkina-faso/unicef-central-sahel-burkina-faso-mali-and-niger-child-rights-and-humanitarian-dashboard-january-december-2023 (letzter Zugriff: 25.03.24).

43 Central Intelligence Agency (2023): The World Factbook. Verfügbar unter: www.cia.gov/the-world-factbook/field/median-age (letzter Zugriff: 25.03.24).

44 Sahara-sahel.org (21.01.2024): Senior Study Group for the Sahel: Final Report and Recommendation (USIP), S. 35. Verfügbar unter: www.usip.org/sites/default/files/202401019_Senior_Study_Group_For_The_Sahel_Final_Report.pdf.

45 New-york-un.diplo.de (2022): Sahel Resilience Partnership – WFP, UNICEF and GIZ join forces for resilience building in the Sahel. Verfügbar unter: new-york-un.diplo.de/blob/2641514/eb0f44b91064a7397fcb53dc-ca5df4b6/240105-exhibition-west-africa-fact-sheet-data.pdf.

46 UNICEF (2023): Central Sahel: Burkina Faso, Mali and Niger – Child Rights and Humanitarian Dashboard (January – December 2023). Verfügbar unter: reliefweb.int/report/burkina-faso/unicef-central-sahel-burkina-faso-mali-and-niger-child-rights-and-humanitarian-dashboard-january-december-2023 (letzter Zugriff: 25.03.24).

47 Save the Children (21.03.24): Five-fold increase in children uprooted by violence in West Africa’s Central Sahel. Verfügbar unter: www.savethechildren.net/news/five-fold-increase-children-uprooted-violence-west-africa-s-central-sahel (letzter Zugriff: 25.03.24).

48 Global Coalition to Protect Education from Attack (2002): Supporting safe education in the Central Sahel. Verfügbar unter: protectingeducation.org/wp-content/uploads/Central-Sahel-Paper-English.pdf.

49 Burri, Samuel (25.09.2023): Tausende Schulen in Afrika können nicht öffnen. (SRF) Verfügbar unter: www.srf.ch/news/international/gewalt-und-terror-tausende-schulen-in-afrika-koennen-nicht-oeffnen (letzter Zugriff: 25.03.24).

50 The Education in Emergencies Working Group (2023): Education under attack in West and Central Africa – 2023 Update. Verfügbar unter: reliefweb.int/report/burkina-faso/education-under-attack-west-and-central-africa-2023-update (letzter Zugriff: 25.03.24).

51 UNICEF (2023): Central Sahel: Burkina Faso, Mali and Niger – Child Rights and Humanitarian Dashboard (January – December 2023). Verfügbar unter: reliefweb.int/report/burkina-faso/unicef-central-sahel-burkina-faso-mali-and-niger-child-rights-and-humanitarian-dashboard-january-december-2023 (letzter Zugriff: 25.03.24).

52 Faso – Action Pour le Développement Communautaire FDC; https://www.fdcbf.org.

53 United Nations General Assembly Security Council (05.06.23): Children and armed conflict. Report of the Secretary General. Verfügbar unter: www.securitycouncilreport.org/atf/cf/%7B65BFCF9B-6D27-4E9C-8CD3-CF6E4FF96FF9%7D/S2023363.pdf.

54 UNICEF (2023): 10 million children in extreme jeopardy in central Sahel as insecurity seeps into neighbouring countries. Verfügbar unter: www.unicef.org/press-releases/10-million-children-extreme-jeopardy-central-sahel-insecurity-seeps-neighbouring (letzter Zugriff: 25.03.24).

55 European Civil Protection and Humanitarian Aid Operations (2023): Sahel: Caring for the mental health of displaced children. Verfügbar unter: https://civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu/news-stories/stories/sahel-caring-mental-health-displaced-children_en (letzter Zugriff: 25.03.24).

56 Amnesty International (2021). “I have nothing left except myself” – The worsening Impact on children of conflict in the Tillaberi region of Niger, S. 37ff. Verfügbar unter: www.amnesty.org/en/wp-content/uploads/2021/09/AFR4346272021ENGLISH.pdf. Save the Children (2023): Stop the war on children: Let children live in peace. S. 25ff. Verfügbar unter: https://resourcecentre.savethechildren.net/pdf/SWOC_report_2023_WEB.pdf.

57 AA-Arbeitsstab Sahel im Meeting mit Fokus Sahel Netzwerk, Februar 2024.

58 Facilité Sahel; https://facilite-g5sahel.org/fr.

Fußnoten 59-72

59 PATRIP Foundation; https://patrip.org.

60 Inter-Agency Standing Committee (20.03.2024): A journey towards effective risk-sharing: Risk-sharing Framework Simulation Outcome Report. Verfügbar unter: interagencystandingcommittee.org/grand-bargain-official-website/journey-towards-effective-risk-sharing-risk-sharing-framework-simulation-outcome-report-0.

61 DEval (2021): Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik. Verfügbar unter: www.deval.org/fileadmin/Redaktion/PDF/05-Publikationen/Berichte/2021_Menschenrechte/DEval_4_2021_Menschenrechte_in_der_deutschen_EZ_Teil_1_web_.pdf.

62 Der vorliegende Text bezieht sich nur auf die Schwerpunktländer des BMZ, also Äthiopien, Faso, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Südsudan, Sudan und Tschad.

63 UN-Hochkommissariat für Menschenrechte: Ratification of 18 International Human Rights Treaties. Verfügbar unter: https://indicators.ohchr.org/ (letzter Zugriff: 25.03.24).

64 UN-Hochkommissariat für Menschenrechte; https://uhri.ohchr.org/en.

65 UN Human Rights Office und Global Alliance of National Human Rights Institutions: Accreditation Status as of 29 November 2023. Verfügbar unter: StatusAccreditationChartNHRIs_Nov23.pdf.

66 FSIN and Global Network Against Food Crises (2024): GRFC 2024. Verfügbar unter: www.fsinplatform.org/report/global-report-food-crises-2024 (letzter Zugriff: 31.05.2024).

67 Welthungerhilfe & Concern Worldwide (2023): Welthunger-Index 2023. Verfügbar unter: www.globalhungerindex.org/pdf/de/2023.pdf.

68 Welthungerhilfe: Krieg macht hungrig. Verfügbar unter: www.welthungerhilfe.de/hunger/krieg-und-hunger (letzter Zugriff: 31.05.2024).

69 Famine Early Warning Systems Network (2024): Food Assistance Outlook Brief April 2024. Verfügbar unter: fews.net/sites/default/files/2024-04/FAOB-April%202024.pdf.

70 FAO (2024): Enhancing crop production in the Sahel through innovative technologies in small-scale irrigation systems. Verfügbar unter: https://www.fao.org/science-technology-and-innovation/resources/stories/enhancing-crop-production-in-the-sahel-through-innovative-technologies-in-small-scale-irrigation-systems/en (letzter Zugriff: 30.05.24).

71 FAO (2023): The Status of Women in Agrifood Systems. Verfügbar unter: https://openknowledge.fao.org/server/api/core/bitstreams/ca110cb3-0bab-494a-84af-14e6bd8c8b35/content (letzter Zugriff: 31.05.2024).

72 The Great Green Wall; thegreatgreenwall.org/about-great-green-wall.

Das könnte Sie auch interessieren